Behandlungsablauf

Um mir ein Gesamtbild von Ihnen zu machen nehme ich mir intensiv Zeit für die Erstanamnese.

Erstanamnese

Bei der Erstanamnese werden die gesamten aktuellen Beschwerden abgefragt, ferner die Krankheitsvorgeschichte, Krankheiten in der Familie, weitere körperliche Symptome und eine körperliche Untersuchung.

Aufgrund der Gesamtheit der Symptomatik wird die entsprechende Therapie, die sich unter anderem aus einer Ernährungsumstellung, Schüssler Salzen, Heilpflanzen zusammensetzen kann, ausgewählt – deshalb ist Zeit und Ruhe für die Anamnese notwendig. Möglicherweise erhalten Sie erst Tage später den individuellen ausgearbeiteten Therapieplan.

Für die ERSTANAMNESE planen Sie bitte ca. 2,0 – 2,5 Stunden Ihrer Zeit ein, hier wird in ruhiger und vertrauter Atmosphäre auf Sie und Ihre Krankheitsgeschichte ausführlich eingegangen. Ausnahme ist die Behandlung im Akutfall, diese nehmen deutlich weniger Zeit in Anspruch. Kosten für Erstanamnese belaufen sich – je nach Zeitaufwand – zwischen 200 € und 250 €.

Die naturheilkundliche Behandlung bedarf Zeit und je nach Krankheitsbild sind Verlaufskontrollen in unterschiedlichen Abständen notwendig, je nach Art und Schwere der Erkrankung und Aufwand meiner Behandlung, z.B. Schröpfen. Die Folgetermine liegen bei etwa 60 € bis 150 € – 1 Stunde: 90 €

Weiterführende Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für HP (GebüH) abgerechnet.

Die Preise in meiner Praxis orientieren sich an den Höchstbeträgen der derzeit aktuell gültigen Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker. In dieses Verzeichnis kann in der Praxis eingesehen werden. Vorab ist uns eine exakte Kostenaufstellung – aufgrund des individuellen Behandlungsablaufes – leider nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Die Rechnung erhalten Sie – je nach Aufwand – entweder sofort oder auf dem Postweg.

Telefonische Beratungsgespräche werden ja nach Zeitaufwand von mir nach der Gebührenordnung für HP (GebüH) abgerechnet. Kurze Telefonate berechne ich in der Regel nicht. Sind die Telefonate jedoch zeitaufwändiger oder erfordern von mir im Anschluss eine erneute Fallanalyse, dann bitte ich Sie um Verständnis, wenn ich meinen Aufwand angemessen in Rechnung stelle.

Ein mit Ihnen verabredeter Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Im Verhinderungsfall erwarte ich von Ihnen, dass Sie vereinbarte Termine frühstmöglich oder aber spätestens 24 Stunden vorher absagen. Ich werde Ihnen ansonsten ein Ausfallshonorar in Höhe von 50,00 € in Rechnung stellen.

Unter besonderen Umständen bin ich bereit Ermäßigungen zu gewähren, bitte sprechen Sie mich an!

Kostenerstattung

Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Dauer der Therapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der z. Zt. gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in der Regel keine Kostenerstattung der Behandlung durch Heilpraktiker vor. Hier sind Zusatzversicherungen für Heilpraktiker interessant, die aber gut abgewogen sein sollten. Es lohnt sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Achten Sie darauf, dass bei einigen Versicherungen eine Wartezeit vorgegeben ist. Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Kranken- versicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse noch einmal an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Kranken-Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Behandlungen sind immer abhängig von dem jeweiligen Tarif, aber derzeit schon als Standardleistung bei den meisten privaten Versicherungsverträgen im Angebot enthalten.

Des Weiteren werden ein Teil der Laborleistungen von uns und/oder vom jeweiligen Labor selbst in Rechnung gestellt. Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt oder Sie haben die Möglichkeit der Überweisung, innerhalb 7 Tage, nach Rechnungsstellung. Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung erstellt.